Save.TV, der Online Videorekorder, darf seinen Nutzern ab sofort keine Mitschnitte vom beliebten TV Sender RTL mehr anbieten. Dies entschied nun das Oberlandesgericht in Dresden am 12. Juli 2011. Das Verfahren lief nun seit sechs Jahren und ist damit ein Erfolg für RTL.
Der Privatsender hatte gegen Save.TV geklagt, da diese das Senderecht von RTL verletzten. Nutzer konnten bei Save.TV Sendungen von RTL aufzeichnen lassen und später am Computer dann ansehen. Das Besondere bei Save.Tv ist, dass die Werbung aus den Sendungen entfernt wird. Die Nutzer müssen bei Save.TV allerdings eine monatliche Grundgebühr zahlen. Das Urteil vom 12. Juli 2011 ist rechtskräftig und eine Revision wurde abgelehnt. Damit hat der sechsjährige Rechtsstreit zwischen RTL und Save.TV ein Ende.
Für Save.TV ist das Urteil aber alles andere als eine komplette Niederlage. Das Oberlandesgericht Dresden stellte fest, dass die Aufzeichnungen bei Save.TV zulässige Privatkopien sind. Somit verstösst Save.TV nicht gegen das Vervielfältigungsrecht von Rundfunkanstalten. Ein komplettes Ende wird der Rechtsstreit allerdings noch nicht erreicht haben, denn das Oberlandesgericht Dresden hat nicht über das Recht zur Weitersendung von Fernsehsendungen entschieden. Ein Schiedsstellenverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt soll durchgeführt werden. RTL wurde inzwischen aus dem "Sortiment" verfügbarer Sender auf Save.TV entfernt.